Die Förderlandschaft für Kommunen ist in Bezug auf die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen attraktiv wie nie zuvor. Stetig werden neue Programme auf den Weg gebracht und veröffentlicht. Einige wesentliche haben wir Ihnen hier aufgelistet.
Energieberatung
nach DIN V 18599
Bei Bestandsgebäuden kann die Beratung entweder eine Schritt-für-Schritt-Sanierung (Sanierungsfahrplan) durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen oder ein vollumfängliches Sanierungskonzept in einem Zuge zum Ziel haben. Für den Neubau eines Nichtwohngebäudes hat die Beratung das Ziel die Anforderungen an das geförderte Effizienzgebäude zu erfüllen.
Antragsberechtigt sind Kommunen, Verbände und Unternehmen zu den gleichen Konditionen.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Höhe von 80% der Netto-Beraterkosten, ist jedoch wie folgt gedeckelt:
Gefördert werden einzelne Maßnahmen an der Gebäudehülle von Bestandsgebäuden die zu einer höheren Energieeffizienz führen.
Dazu zählen die folgenden Teilbereiche:
Antragsberechtigt sind Kommunen, Verbände und Unternehmen zu den gleichen Konditionen.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Höhe von 20% der förderfähigen Ausgaben, ist jedoch wie folgt gedeckelt:
Gefördert wird der Einbau von effizienten Wärmeerzeugern, Anlagen zur Heizungsunterstützung und die Anbindung an erneuerbare Wärmenetze bei Bestandsgebäuden.
In diesen Kontext fallen beispielsweise auch Wärmepumpen, Biomasseheizungen oder Solarthermieanlagen. Für den Ersatz einer Ölheizung gibt es zudem attraktive Boni.
Antragsberechtigt sind Kommunen, Verbände und Unternehmen zu den gleichen Konditionen.
Die Förderung erfolgt zu unterschiedlichen Konditionen, beträgt jedoch mindestens 20% der förderfähigen Investitionskosten. Gedeckelt sind die Fördersummen auf:
Darüber hinaus gibt es viele weitere Förderprogramme unterschiedlicher Förderträger, z.B. das Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle (BAFA), die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die NBank und die Klimaschutzagentur Niedersachsen (KEAN) zu nennen. Für Kommunen sind ebenfalls die Förderungen aus der Kommunalrichtlinie ausschlaggebend.
Selbstverständlich sind wir für die für Sie relevanten Programme gelistet. Sprechen Sie uns an, gemeinsam schauen wir, wo mehr für Sie drin ist.
Blinke 32
26789 Leer / Ostfriesland (Ostfriesland), Germany
E-Mail: moin@kemeasy.de