Förderprogramme

Hilfe beim Erreichen Ihrer Ziele!

  • Energiemanagement Kommune, Kommunales Energiemanagement

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Die Förderlandschaft für Kommunen ist in Bezug auf die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen attraktiv wie nie zuvor. Stetig werden neue Programme auf den Weg gebracht und veröffentlicht. Einige wesentliche haben wir Ihnen hier aufgelistet.

Energieberatung
nach DIN V 18599

Bei Bestandsgebäuden kann die Beratung entweder eine Schritt-für-Schritt-Sanierung (Sanierungsfahrplan) durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen oder ein vollumfängliches Sanierungskonzept in einem Zuge zum Ziel haben. Für den Neubau eines Nichtwohngebäudes hat die Beratung das Ziel die Anforderungen an das geförderte Effizienzgebäude zu erfüllen.
Antragsberechtigt sind Kommunen, Verbände und Unternehmen zu den gleichen Konditionen.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Höhe von 80% der Netto-Beraterkosten, ist jedoch wie folgt gedeckelt:

  • Nettogrundfläche unter 200 m²: maximal 1.700 €.
  • Nettogrundfläche zwischen 200 und 500 m²: maximal 5.000 €.
  • Nettogrundfläche mehr als 500 m²: maximal 8.000 €.
zum Programm

Einzelmaßnahmen
an der Gebäudehülle

Gefördert werden einzelne Maßnahmen an der Gebäudehülle von Bestandsgebäuden die zu einer höheren Energieeffizienz führen.
Dazu zählen die folgenden Teilbereiche:

  • Dämmung der Gebäudehülle
  • Austausch von Fenstern, Außentüren und -toren
  • Sommerlicher Wärmeschutz

Antragsberechtigt sind Kommunen, Verbände und Unternehmen zu den gleichen Konditionen.


Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Höhe von 20% der förderfähigen Ausgaben, ist jedoch wie folgt gedeckelt:

  • maximal 1.000 € pro m² Nettogrundfläche.
  • sowie maximal 15 Millionen €.
zum Programm

Anlagen zur Wärmeerzeugung

Gefördert wird der Einbau von effizienten Wärmeerzeugern, Anlagen zur Heizungsunterstützung und die Anbindung an erneuerbare Wärmenetze bei Bestandsgebäuden.
In diesen Kontext fallen beispielsweise auch Wärmepumpen, Biomasseheizungen oder Solarthermieanlagen. Für den Ersatz einer Ölheizung gibt es zudem attraktive Boni.
Antragsberechtigt sind Kommunen, Verbände und Unternehmen zu den gleichen Konditionen.
Die Förderung erfolgt zu unterschiedlichen Konditionen, beträgt jedoch mindestens 20% der förderfähigen Investitionskosten. Gedeckelt sind die Fördersummen auf:

  • maximal 1.000 € pro m² Nettogrundfläche.
  • sowie maximal 15 Millionen €.
zum Programm

Darüber hinaus gibt es viele weitere Förderprogramme unterschiedlicher Förderträger, z.B. das Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle (BAFA), die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die NBank und die Klimaschutzagentur Niedersachsen (KEAN) zu nennen. Für Kommunen sind ebenfalls die Förderungen aus der Kommunalrichtlinie ausschlaggebend.


Selbstverständlich sind wir für die für Sie relevanten Programme gelistet. Sprechen Sie uns an, gemeinsam schauen wir, wo mehr für Sie drin ist.


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