Mit dem Inkrafttreten des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) am 13. November 2023 stehen auch Kommunen vor neuen Herausforderungen in der Energiepolitik. Zwar richtet sich das Gesetz primär an Bund und Länder, doch die Umsetzung auf Landesebene wird direkte Auswirkungen auf kommunale Aufgaben haben.
Aktuelle Verpflichtungen für niedersächsische Kommunen
Bereits vor dem EnEfG sind niedersächsische Kommunen durch das Niedersächsische Klimagesetz (NKlimaG) verpflichtet, regelmäßig Energieberichte zu erstellen. Diese Berichte müssen Informationen zu jährlichen Kosten, Verbräuchen und CO₂-Emissionen der kommunalen Liegenschaften enthalten.
Zukünftige Anforderungen durch das EnEfG
Obwohl das EnEfG Kommunen nicht unmittelbar verpflichtet, sieht es vor, dass Länder die Einsparziele in Landesrecht umsetzen. In Niedersachsen bedeutet dies, dass öffentliche Stellen mit einem jährlichen Energieverbrauch von mehr als 3 GWh bis zum 30. Juni 2026 ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einführen müssen. Für Verbräuche zwischen 1 und 3 GWh ist ein vereinfachtes Energiemanagement ausreichend.
Förderung gestrichen: Aus „Fördern“ wird „Fordern“
Mit der Novellierung der Kommunalrichtlinie zum 1. November 2024 wurde die Förderung für die Implementierung und Erweiterung eines Energiemanagements gestrichen. Diese Maßnahme wurde aufgrund von Überschneidungen mit dem EnEfG entfernt. Kommunen müssen daher künftig eigenständig die Einführung von Energiemanagementsystemen finanzieren.
KEMeasy: Die praxisnahe Lösung für kommunales Energiemanagement
In dieser neuen Förderlandschaft bietet KEMeasy eine effiziente und praxisorientierte Lösung für Kommunen. Die Software unterstützt bei der Erfassung und Analyse von Energieverbräuchen, der Erstellung von Energieberichten und der Entwicklung von Maßnahmen zur Energieeinsparung. Mit KEMeasy können Kommunen ihre gesetzlichen Verpflichtungen erfüllen und gleichzeitig ihre Energieeffizienz steigern.