Die KfW hat die Förderung für Effizienzhaus-55-Neubauten bis zum 31. Dezember 2026 verlängert. Damit bleibt ein Förderinstrument erhalten, das ursprünglich bereits zum 30. Juni ausgelaufen wäre.
Gefördert werden weiterhin Neubauten und Ersterwerbe von Wohngebäuden, die den Effizienzhaus-55-Standard erfüllen und überwiegend mit erneuerbaren Energien beheizt werden. Pro Wohneinheit können Förderkredite von bis zu 100.000 Euro in Anspruch genommen werden. Kommunen können zusätzlich einen Zuschuss erhalten.
Für Bauherren, Kommunen und Wohnungsunternehmen schafft die Verlängerung zunächst Planungssicherheit. Insbesondere Projekte, die bereits genehmigt sind oder sich in der konkreten Vorbereitung befinden, erhalten damit mehr Zeit für die Antragstellung.
Bemerkenswert ist die Entscheidung auch deshalb, weil der Effizienzhaus-55-Standard vor wenigen Jahren noch als Übergangslösung betrachtet wurde. Angesichts des anhaltenden Wohnraummangels und der schwierigen Situation im Bausektor setzt die Politik aktuell jedoch bewusst auf eine stärkere Aktivierung des Wohnungsbaus.
Für unsere Kundinnen und Kunden bedeutet das vor allem eines: Bereits geplante Neubauvorhaben sollten noch einmal auf ihre Förderfähigkeit geprüft werden. Gerade bei kommunalen Wohnungsbauprojekten, sozialen Einrichtungen oder größeren Neubauvorhaben können sich daraus interessante Finanzierungsvorteile ergeben.
Wie immer gilt: Förderprogramme ändern sich regelmäßig. Wer ein Projekt konkret plant, sollte die Förderbedingungen frühzeitig prüfen und die Antragstellung rechtzeitig vorbereiten.
Gerne unterstützen wir bei der Einordnung der aktuellen Fördermöglichkeiten und bei der Frage, welche Anforderungen für das jeweilige Vorhaben tatsächlich relevant sind.



